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   BGH, 25.04.1978 - 1 StR 129/78   

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https://dejure.org/1978,10228
BGH, 25.04.1978 - 1 StR 129/78 (https://dejure.org/1978,10228)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1978 - 1 StR 129/78 (https://dejure.org/1978,10228)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1978 - 1 StR 129/78 (https://dejure.org/1978,10228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines fortgesetzten Diebstahls - Bestehen eines Gesamtvorsatzes bei der fortgesetzten Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 25.04.1978 - 1 StR 129/78
    Wenn der Täter einen Gegenstand entwendet, um damit einen bestimmten weiteren Diebstahl zu begehen, so ist eine - vom Gesamtvorsatz umfaßte - fortgesetzte Tat gegeben (RGSt 40, 94, 98; BGH bei Dallinger MDR 1967, 12; BGH GA 1968, 337; vgl. auch BGHSt 19, 323).
  • RG, 21.02.1907 - I 1436/06

    Liegt erschwerter Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 2 St.G.B.'s vor, wenn der Täter

    Auszug aus BGH, 25.04.1978 - 1 StR 129/78
    Wenn der Täter einen Gegenstand entwendet, um damit einen bestimmten weiteren Diebstahl zu begehen, so ist eine - vom Gesamtvorsatz umfaßte - fortgesetzte Tat gegeben (RGSt 40, 94, 98; BGH bei Dallinger MDR 1967, 12; BGH GA 1968, 337; vgl. auch BGHSt 19, 323).
  • BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis -

    Den Entscheidungen lag zudem jeweils ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den Diebstahlstaten zugrunde (BGH GA 1968, 337: "... alsbald anschließenden Diebstahls ..."; BGH, Urteil vom 9. September 1981 - 2 StR 239/81: "... am gleichen Tage"; BGH, Beschlüsse vom 25. April 1978 - 1 StR 129/78, vom 1. Juli 1987 - 3 StR 191/87 und StV 1982, 468 je: "... (noch) in derselben Nacht ...").
  • BGH, 09.01.1990 - 1 StR 704/89

    Voraussetzung für das Vorliegen einer von einem hinreichend konkretisierten

    Wenn - wie hier - der Täter einen Gegenstand entwendet, um damit einen bestimmten weiteren Diebstahl zu begehen, so ist eine - von einem hinreichend konkretisierten Gesamtvorsatz umfaßte - fortgesetzte Tat gegeben (BGH GA 1968, 337; BGH StV 1982, 468; BGH, Urt. vom 30. August 1966 - 1 StR 273/66 - bei Dallinger MDR 1967, 12/13 sowie Beschl. vom 25. April 1978 - 1 StR 129/78 - bei Holtz MDR 1978, 623).
  • BGH, 24.03.1983 - 1 StR 863/82

    Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs bei Diebstahl einer Sache zur Begehung

    Entwendet aber der Täter einen Gegenstand, um damit einen bestimmten weiteren Diebstahl zu begehen, so ist eine - vom Gesamtvorsatz umfaßte - fortgesetzte Tat gegeben (RGSt 40, 94, 98; BGH bei Dallinger MDR 1967, 12; BGH GA 1968, 337; BGH, Beschluß vom 25. April 1978 - 1 StR 129/78; BGH, Urteile vom 13. Dezember 1978 - 3 StR 426/78 und vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 426/78

    Vorliegen eines Gesamtvorsatzes, für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    In ebenso gearteten Fällen der Entwendung eines Gegenstandes und seiner Verwendung als Tatmittel für einen weiteren Diebstahl hat der Bundesgerichtshof stets Fortsetzungszusammenhang bejaht (z.B. BGH bei Dallinger MDR 1957; 526; 1967, 12; 1968, 727; ferner BGH in GA 1968, 337 und Beschluß vom 25. April 1978 - 1 StR 129/78 -, zitiert bei Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. Vorbem. 26 vor § 52).
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